Das netzwerk recherche e.V. ruft Journalisten auf, bei den Geheimdiensten anzufragen, ob diese Daten über sie gespeichert haben. Um das zu vereinfachen, stellen wir einen Generator für die entsprechenden Anträge bereit.
Ziel dieses Projektes ist, in Zeiten der zunehmenden Massenüberwachung den Diensten zu zeigen, dass ihr Handeln von der Öffentlichtkeit kritisch beobachtet wird. Die Aufmerksamkeit für das Problemfeld Geheimdienste im demokratischen Rechtsstaat muss erhöht werden. Insbesondere für investigativ recherchierende Journalisten ist eine Überwachung durch Geheimdienste und eine damit einhergehende Ausforschung ihrer Informanten und Kontakte nicht hinnehmbar.
Anlaß des Projektes ist der Fall Andrea Röpke. Beim niedersächsischen Verfassungsschutz wurden offensichtlich rechtswidrig Daten über sie gesammelt. Als sie einen Antrag auf Aktenauskunft stellte, vernichtete die Behörde ihre Akte und behauptete, es gäbe keine Akte über sie. Erst ein Machtwechsel in Hannover offenbarte die Vertuschung – die politische Aufarbeitung läuft bis heute.
Nutzer des Projektes können einfach auswählen, an welche Dienste sie einen Antrag auf Aktenauskunft stellen wollen. Das netzwerk recherche e.V. will diesen Service kontinuierlich ausbauen und verbessern. Wir bitten daher um Ihre Rückmeldungen und Kommentare an fragdendienst@netzwerkrecherche.de.
Falls Sie nicht journalistisch tätig sind oder andere Behörden, wie die Polizei nach gespeicherten Daten anfragen wollen, können wir Angebote wie selbstauskunft.net empfehlen.
F: Wie lange dauert eine Anfrage normalerweise?
A: Grundsätzlich sollten sie innerhalb von 2-4 Wochen
mindestens eine Eingangsbestätigung erhalten,
Auskünfte können auch erst nach mehreren
Monaten erfolgen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass
unzulässig lange nicht geantwortet wird (in
Verwaltungsverfahren ca. 3 Monate) gibt es die
Möglichkeit einer Untätigkeitsklage.
F: Wie oft darf ich einen Antrag stellen?
A: Das ist nicht explizit geregelt, aber einmal im Jahr ist
durchaus sinnvoll.
F: Werde ich nicht erst recht überwacht, wenn ich
so einen Antrag auf Aktenauskunft stelle?
A: Nein, grundsätzlich sollen Anträge auf
Aktenauskünfte kein Anlass zur Datensammlung sein.
Falls sich eine andere Praxis der Geheimdienste
herausstellt, wenden Sie sich gerne an das netzwerk
recherche e.V. unter
fragdendienst[aet]netzwerkrecherche.de.
F: Werden aufgrund der Anfrage Daten von mir bei den
Diensten gespeichert?
A: Es kann vorkommen, das der Sachverhalt ihrer Anfrage
und die erfolgte Auskunft abgespeichert wird.
Grundsätzlich sollten nach den Datenschutzgesetzen
die Daten nur zur Erfüllung des Auskunftsantrags
genutzt werden. Um eine Speicherung zu legitimieren
verweisen die Dienste meist auf ihr Dokumentationspflicht
und ihre Pflicht Kontrollgremien über die
Auskunftanträge zu informieren.
F: Wieviele Anfragen werden im Jahr gestellt?
A: Das variiert je nach Dienst stark, meist sind es
derzeit nur zwischen 40-150 Anfragen pro Jahr.
F: Kostet so ein Antrag auf Aktenauskunft etwas?
A: Nein, die Auskünfte sind ein amtlicher
Bescheid, der kostenfrei sein soll.
F: Was kann ich machen, wenn das Amt auf meine
Anschreiben nicht reagiert?
A: Dokumentieren Sie, wann und wie Sie die Anfrage
abgeschickt haben. (Einschreibequittung,
Faxsendebericht etc.)
Fragen Sie beim Amt nach, wenn Sie nach ca. 3 Monaten
keine Antwort erhalten haben, und benachrichtigen Sie
gern auch das netzwerk recherche e.V. unter
fragdendienst[aet]netzwerkrecherche.de.
F: Speichert netzwerk recherche meine eingegebenen Informationen?
A: Nein, wir haben den Prozess so gestaltet,
das keine Informationen dauerhaft auf unseren Servern
verbleiben. Um den Prozess transparent zu machen
ist der Sourcecode der Generators frei verfügbar.
Der Quelltext dieser Anwendung ist transparent einsehbar und
frei lizensiert auf GitHub
verfügbar.
Umsetzung: Michael Müller.
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